Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurant Schiff GmbH

1. Grundlegendes
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast / Kunden / Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Restaurant Schiff GmbH als Betreiberin des Restaurant Schiff Luzern, im folgenden Restaurant bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Restaurants.
Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so werden dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern im Kanton Luzern Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt auf allen Vertrags-, Reservations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerischen Rechts zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.

3. Definitionen
Gruppen / Veranstaltungen: Gruppen/Veranstaltungen im Sinne dieser AGB sind Gruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigung gelten E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner: Sind der Gast und das Restaurant.

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Tischen, Räumen, Flächen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Restaurant bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes zustande.
Eine Reservation, die am Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Restaurant verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Restaurant erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Gast sind unwirksam.

5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes.
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch / Raum.
Sollte trotz einer bestätigten Reservation kein Tisch / Raum im Restaurant verfügbar sein, so muss das Restaurant den Gast unverzüglich hierüber informieren und einen gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahegelegenen Restaurant vergleichbarer oder höherer Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzrestaurant gehen zu Lasten des Restaurants. Lehnt der Gast das Ersatzrestaurant ab, so hat das Restaurant vom Gast bereits erbrachte Leistungen umgehend zu erstatten.

6. Option
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist kann das Restaurant über sämtliche Tische / Räume verfügen.

7. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. Die Preise für Gruppen / Veranstaltungen werden in der Offerte festgelegt.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden.
Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 500.00 kann das Restaurant eine Anzahlung mindestens 50 % des gesamten Buchungsbetrages verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Restaurant kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.
Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Restaurant eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Restaurant den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 8 genannten Stornierungskosten verlangen.
Dem Restaurant steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken (CHF) oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.
Für Gäste, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz haben erfolgt die Bezahlung auf jeden Fall im Voraus oder direkt vor Ort.

8. Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.
Teilnehmerzahl
Der Gast verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Gast genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:
– Bis 5 % tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
– Mehr als 5 % tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5 % berücksichtigt.
– Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Rücktritt durch das Restaurant
Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Restaurant durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:
– höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht wurden;
– das Restaurant begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Restaurantgäste oder das Ansehen des Restaurants beeinträchtigen kann;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.
Annullationsbestimmungen
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gasts beim Restaurant. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Restaurant folgende Annullationsgebühren in Rechnung stellen:
Annullationsgebühren bei a la Carte Gästen
Die nachfolgenden Bedingungen kommen zur Anwendung, wenn reservierte Tische wieder abgesagt (Annullation) oder ohne Abmeldung nicht besetzt werden und die Tische nicht mehr belegt wurden.
Personenzahl 1-9: Eine Annullierung der Reservation muss uns rechtzeitig mitgeteilt werden. Dies bleibt bis 12 Stunden vor Restaurantbesuch kostenlos. Ab dann werden CHF 50 pro Person fällig.
Annullationsgebühren bei Gruppen / Veranstaltungen
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Restaurant zuzurechnen sind und für welche das Restaurant nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält das Restaurant den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Annullationstage Zahlungsverpflichtung gemäss Auftragsbestätigung
2 – 0 100 %
4 – 2 75 %
7 – 4 50 %
> 7 Kostenfrei
Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Restaurant durch, so werden 50 % des verbuchten Rechnungsbetrages / Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.

9. Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen. In Sonderfällen (Spezialitäten usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Zapfengeld zu verlangen.
Für Gruppen muss aus logistischen Gründen vom Veranstalter für alle Gäste ein einheitliches oder abgesprochenes Menü ausgewählt werden.

10. Verlängerungen / Öffnungszeiten
Es gelten die üblichen Öffnungszeiten des Restaurants. Es werden grundsätzlich keine Verlängerungen gemacht.

11. Aufenthalt / Rauchen
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Restaurants, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Restaurant- und / oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. Das Rauchen ist nur in den Aussenbereichen gestattet.

12. Versicherung
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Restaurant kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.

13. Haftung und Vertragsrecht
Restaurant
Das Restaurant bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachten Schaden.
Das Restaurant haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Restaurant nicht.
Das Restaurant lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
Das Restaurant haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat (s.a. Ziffer 17)
Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.

14. Erkrankungen des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Restaurant, so benachrichtigt das Restaurant auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Restaurant Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gastes einen Arzt benachrichtigen.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.

15. Tiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Restaurants mitgebracht werden.
Der Gast, der ein Tier in das Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen.
Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung durch das Restaurant vorzulegen.

16. Fundsachen
Bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen wird der Gast durch das Restaurant kontaktiert. Fundsachen liegen während zwei Wochen zur Abholung bereit. Nach Ablauf dieser Frist, werden die Fundsachen dem lokalen Fundbüro übergeben.